Durch Verordnung des BMF vom 13. 11. 2006, BGBl II 2006/423, wird die Verordnung vom 26. 4. 2002 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen, BGBl II 2002/166, mit Ablauf des 31. 12. 2006 aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt aufgrund des Urteils des EuGH vom 28. 9. 2006, C-128/05 , Kommission/Österreich.