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Aufhebung der VO über die Vorsteuerpauschalierung für ausländische Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2007/101ÖStZ 2007, 41 Heft 3 v. 1.2.2007

Durch Verordnung des BMF vom 13. 11. 2006, BGBl II 2006/423, wird die Verordnung vom 26. 4. 2002 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen, BGBl II 2002/166, mit Ablauf des 31. 12. 2006 aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt aufgrund des Urteils des EuGH vom 28. 9. 2006, C-128/05 , Kommission/Österreich.

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