Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit plant ua eine Gleichstellung der freien Dienstnehmer mit echten Dienstnehmern hinsichtlich des Sozialversicherungsschutzes im Bereich der Arbeitslosenversicherung und der Insolvenz-Entgeltsicherung ab 1. 1. 2008. Die entsprechende Regierungsvorlage vom 5. 11. 2007, 298 BlgNR 23. GP, sieht begleitend auch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes vor. In § 25 Abs 1 Z 2 EStG soll folgende lit e angefügt werden:

