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Insolvenz-Ausfallgeld für freie Dienstnehmer

Info aktuellGesetzgebungÖStZ 2007/1073ÖStZ 2007, 525 Heft 22 v. 15.11.2007

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit plant ua eine Gleichstellung der freien Dienstnehmer mit echten Dienstnehmern hinsichtlich des Sozialversicherungsschutzes im Bereich der Arbeitslosenversicherung und der Insolvenz-Entgeltsicherung ab 1. 1. 2008. Die entsprechende Regierungsvorlage vom 5. 11. 2007, 298 BlgNR 23. GP, sieht begleitend auch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes vor. In § 25 Abs 1 Z 2 EStG soll folgende lit e angefügt werden:

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