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Kündigung des Erbschaftssteuerabkommens zwischen Österreich und Deutschland

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2007/1015ÖStZ 2007, 499 Heft 21 v. 2.11.2007

Aus Anlass des Auslaufens der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Ende Juli 2008 hat die Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung von unerwünschten Steuerlücken das mit Österreich bestehende Doppelbesteuerungsabkommen vom 4. 10. 1954, BGBl 1955/220 idF BGBl III 2004/125, mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt.

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