Aus Anlass des Auslaufens der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Ende Juli 2008 hat die Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung von unerwünschten Steuerlücken das mit Österreich bestehende Doppelbesteuerungsabkommen vom 4. 10. 1954, BGBl 1955/220 idF BGBl III 2004/125, mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt.

