vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grenze für UVA-Einreichung soll auf 30.000 € gesenkt werden

Info aktuellNeue VorschriftenKarl BrucknerÖStZ 2007/1013ÖStZ 2007, 498 Heft 21 v. 2.11.2007

Die auf § 21 Abs 1 zweiter Unterabs UStG gestützte Verordnung betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen (BGBl II 2002/462) sieht in § 1 vor, dass bei Vorliegen der dort angeführten Bedingungen für Unternehmer, deren Umsätze gem § 1 Abs 1 Z 1 und 2 UStG im vorangegangenen Kalenderjahr 100.000 € nicht überstiegen haben, die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung entfällt. Gem § 21 Abs 1 zweiter Unterabs UStG ist der Unternehmer, auch wenn er aufgrund der VO keine Voranmeldung einzureichen hat, verpflichtet, für diesen Voranmeldungszeitraum unter Verwendung des amtlichen Vordruckes für Voranmeldungen eine Aufstellung der Besteuerungsgrundlagen anzufertigen, es sei denn, es ergibt sich für diesen Voranmeldungszeitraum weder eine Vorauszahlung noch ein Überschuss.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!