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Parteiengehör, Erörterungsgespräch, Schlussbesprechung

JudikaturÖStZ 2007/988ÖStZ 2007, 462 Heft 19 v. 1.10.2007

BAO § 279 Abs 3, § 149 Abs 1

Auf ein Erörterungsgespräch im Sinne des § 279 Abs 3 BAO besteht kein Rechtsanspruch. Auch in Bezug auf das behauptete Unterbleiben einer Schlussbesprechung im Sinne des § 149 Abs 1 BAO im Rahmen der abgabenbehördlichen Prüfung muss die allfällige Relevanz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgezeigt werden

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