KStG § 8 Abs 1
EStG 1988: § 6 Z 2
Ein im Rahmen eines Konzern von einer Großmuttergesellschaft an ihre Enkelgesellschaft unmittelbar gewährter Zuschuss zur Verlustabdeckung ist ertragsteuerlich - unabhängig vom Zahlungsfluss - als Doppel-einlage iSd § 8 Abs 1 KStG 1988 zu werten, wobei bei der den Zuschuss gewährenden Großmuttergesellschaft eine Aktivierung der Zahlung auf die Beteiligung an der Tochtergesellschaft und bei der Tochtergesellschaft eine Aktivierung auf die Beteiligung an ihrer Tochtergesellschaft (Enkelgesellschaft) vorzunehmen ist. Bei der Tochtergesellschaft ist in Bezug auf diese (infolge des „durchaktivierten“ Zuschusses erhöhte) Beteiligung auch eine Teilwertabschreibung bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich (der Streitfall betraf einen Zeitraum vor der Einschränkung der Teilwertabschreibungen bei Zwischengesellschaften durch das StReformG 2005, BGBl I 2004/57).