Über Aufforderung des ECOFIN-Rates prüft die EU-Kommission derzeit, ob durch Besteuerung der bisher steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen der Profit des Betrügers und damit zugleich der Umsatzsteuerbetrug wesentlich reduziert werden könnte. Man argumentiert nämlich, dass der Betrüger- um nicht rasch entdeckt zu werden - auf den Abzug der Vorsteuer aus den in Hinkunft steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Lieferungen verzichten müsse.