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Haftungsfragen bei Berichtigungen der Meldungen von KESt oder EU-Quellensteuer durch Investmentfonds

ArtikelrundschauAbzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und KommunalsteuerÖStZ 2007/918ÖStZ 2007, 438 Heft 18 v. 17.9.2007

(Adametz, taxlex 6a/2007, S. 280)

Mit der Möglichkeit einer Meldung für KESt (EU-Quellensteuer) hat der Gesetzgeber auch einen Übergang der Haftung für unrichtig gemeldete KESt (EU-Quellensteuer) geschaffen. Nicht näher geregelt ist die Frage, wie mit Berichtigungen dieser Meldungen umzugehen ist, weshalb im Beitrag darauf eingegangen wird.

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