(Hollik, FJ 7-8/2007, S. 255)
Der vierte Teil der Artikelreihe befasst sich mit jenen Dienstnehmern, die kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung zu den Dienstnehmern zählen, ohne in einem Dienstverhältnis zu stehen, und mit jener Gruppe von Dienstnehmern, welche der Sechstelbegünstigung nicht teilhaftig sind.