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WWW.JOY&FUN.AT - Lustbarkeitsabgaben im Internetcafe?

Steuerrecht aktuellRA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)ÖStZ 2007/889ÖStZ 2007, 434 Heft 18 v. 17.9.2007

Ein jüngst veröffentlichtes Erkenntnis des VwGH veranlasst sich mit der Verpflichtung von Internetcafebetreibern auseinander zu setzen, für die aufgestellten PCs Vergnügungssteuer zu entrichten.

1. Der Ausgangsfall1)1) VwGH 19. 12. 2006, 2004/15/0092, RdW 2007/124, 126 = JUS F/2258.

Die beschwerdeführende GmbH betrieb ein sog „Entertainmentcenter“ in Wien, das aus 20 PCs mit Internetanschluss bestand und einem „Internetcafé“ ähnlich war.

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