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„Betreubares Wohnen“ durch einen gemeinnützigen Verein: Betrieb oder Vermögensverwaltung?

Steuerrecht aktuellMag. Bernhard RennerÖStZ 2007/888ÖStZ 2007, 431 Heft 18 v. 17.9.2007

Bei der Vermietung von Wohnungen an ältere Menschen in Form von „Betreubarem Wohnen“ durch einen gemeinnützigen Verein stellte sich die Frage, ob dies mit einem Alten- oder Pflegeheim vergleichbar sei und somit ein Betrieb oder Vermögensverwaltung vorliege. Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) sah in der Vermietung keine Vergleichbarkeit mit einem derartigen Heim, weil pflegerische Leistungen - wenn überhaupt - nur in geringem Umfang erbracht würden1)1) Entscheidung vom 12. 7. 2007, GZ RV/0295-L/05..

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