Der deutsche Bundestag hat am 6. 7. 2007 dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zugestimmt1). Als wesentliche Maßnahme zur Entlastung der Unternehmen und der Ausrichtung im internationalen Steuerwettbewerb soll die durchschnittliche nominale Steuerbelastung insgesamt auf knapp unter 30 % gesenkt werden. Den Einnahmenausfällen von geschätzten 30 Mrd Euro stehen Mehreinnahmen aus Gegenfinanzierungsmaßnahmen von rd 25 Mrd Euro gegenüber2). Die Neuregelungen sollen grundsätzlich mit Wirkung zum 1. 1. 2008 in Kraft treten.