Als Teil der Gesamtreform der Finanzverwaltung mit dem Ziel der Erhöhung der Effizienz und Effektivität im Bereich der Bekämpfung des Abgaben- und Sozialbetrugs wurde die Steuerfahndung als Unterstützungseinrichtung der Finanzämter und Großbetriebsprüfungen beim Vollzug des Finanzstrafrechts und zur Verfolgung des Sozialbetrugs eingerichtet (Anm: zu Gründung und Aufbau der Steuerfahndung des BMF siehe Madlberger/Epply in ÖStZ 2007/419, 226).