Der VwGH hat mit Beschluss vom 26. 5. 2004, EU 2004/0001, dem EuGH ua die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob mehrere Lieferungen als steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferungen angesehen werden können, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand ein Liefergeschäft abschließen und die mehreren Liefergeschäfte mit einer einzigen Warenbewegung erfüllt werden.