Gehört zum Betriebsvermögen einer in Österreich errichteten und betrieblich tätigen GmbH & Co KG Kapitalvermögen, das deutsche Zinsen, deutsche Dividenden und deutsche Spekulationsgewinne abwirft, dann besteht für die in Österreich ansässigen Gesellschafter das Recht, aufgrund von Art 11 DBA-Deutschland Freistellung oder Rückerstattung in Bezug auf die deutsche Zinsabschlagsteuer geltend zu machen und gem Art 10 DBA-Deutschland eine Reduktion der deutschen Kapitalertragsteuer auf 15 % in Bezug auf die Dividenden und gem Art 13 Abs 5 eine Entlastung der Aktienspekulationsgewinne von der deutschen Besteuerung in Anspruch zu nehmen; die 15%ige deutsche Kapitalertragsteuer ist sodann in Österreich nach Maßgabe des Art 23 Abs 2 DBA-Deutschland auf die von den österr Gesellschaftern erhobene Einkommen- bzw Körperschaftsteuer anzurechnen.