Überträgt der in Deutschland ansässige Vater seinem ebenfalls in Deutschland ansässigen Sohn sein Unternehmen, das er durch zwei 100%ige Beteiligungen hält (einerseits durch eine 100%ige Beteiligung an einer deutschen GmbH und andererseits durch seine Beteiligung an dieser GmbH als atypisch stiller Gesellschafter) und das in Österreich über eine Betriebsstätte verfügt, dann ist bei der Beurteilung der schenkungssteuerlichen Folgen in Österreich auf Folgendes Bedacht zu nehmen: