Der UFS bricht mit seiner Entscheidung vom 9. Mai 2007 einen Damm und erkennt den Opel Zafira als Kleinbus an. Im gegenständlichen Fall ging es um den strittigen Vorsteuerabzug für dieses Fahrzeug. Ab 2007 gewinnt diese Entscheidung für Einnahmen-Ausgaben-Rechner zusätzliche Bedeutung betreffend den Freibetrag nach § 10 EStG.