Anlass für die Finanzstrafgesetz-Novelle 20071) (FinStrG-Nov 2007) ist das Strafprozessreformgesetz2), das das gerichtliche Ermittlungsverfahren bis zur Rechtskraft der Anklageschrift neu regelt3), am 1. 1. 2008 in Kraft tritt und das die Anpassung vor allem der Sonderbestimmungen des FinStrG für das gerichtliche Verfahren wegen Finanzvergehen (§§ 195 ff FinStrG) erforderlich macht. Insbesondere die Aufwertung der Stellung des Beschuldigten im gerichtlichen (Finanz-)Strafverfahren erfordert eine Reform auch des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens. Schließlich werden noch einige Normen des materiellen Finanzstrafrechts geändert4).