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Die Finanzstrafgesetz-Novelle 2007

Steuerrecht aktuellUniv.-Prof. Dr. Andreas ScheilÖStZ 2007/738ÖStZ 2007, 370 Heft 16 v. 1.8.2007

Anlass für die Finanzstrafgesetz-Novelle 20071)1)Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird - Finanzstrafgesetz-Novelle 2007, BGBl I 2007/44. (FinStrG-Nov 2007) ist das Strafprozessreformgesetz2)2)Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung neu gestaltet wird (Strafprozessreformgesetz), BGBl I 2004/19., das das gerichtliche Ermittlungsverfahren bis zur Rechtskraft der Anklageschrift neu regelt3)3)Die Reform des Haupt- und Rechtsmittelverfahrens ist noch nicht Gesetz, der Ministerialentwurf: Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafgesetzbuch und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden (Strafprozessreformbegleitgesetz I), ist eben zur allgemeinen Begutachtung ausgesendet worden., am 1. 1. 2008 in Kraft tritt und das die Anpassung vor allem der Sonderbestimmungen des FinStrG für das gerichtliche Verfahren wegen Finanzvergehen (§§ 195 ff FinStrG) erforderlich macht. Insbesondere die Aufwertung der Stellung des Beschuldigten im gerichtlichen (Finanz-)Strafverfahren erfordert eine Reform auch des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens. Schließlich werden noch einige Normen des materiellen Finanzstrafrechts geändert4)4)Siehe RV betreffend Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird - Finanzstrafgesetz-Novelle 2007, 81 BlgNR 23. GP, Erläuterungen - Allgemeiner Teil (im Folgenden: RV FinStrG-Nov 2007)..

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