Die EU-Kommission hat Deutschland und Österreich förmlich ersucht, ihre Rechtsvorschriften für Dividendenzahlungen an Unternehmen im Ausland zu ändern. Beide Mitgliedstaaten besteuern Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen stärker (Quellensteuer in Höhe von 5 % bis 25 %) als Dividendenzahlungen an inländische Unternehmen. Diese Ersuchen ergehen in Form von mit Gründen versehenen Stellungnahmen (zweiter Schritt der Vertragsverletzungsverfahren gem Art 226 EG). Werden die betreffenden nationalen Rechtsvorschriften nicht mit den mit Gründen versehenen Stellungnahmen in Einklang gebracht, kann die Kommission die Angelegenheit vor den EuGH bringen.