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Doppelte Haushaltsführung, Mehraufwand (Mietkosten)

JudikaturVwGHÖStZ 2007/668ÖStZ 2007, 334 Heft 14 v. 2.7.2007

EStG 1988: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1

Im Falle einer Bejahung der beruflichen Veranlassung doppelter Haushaltsführung können die aus einer solchen Haushaltsführung erwachsenden Auslagen wegen ihres Charakters als Aufwendungen der Lebensführung von ihrem Abzug als Werbungs-

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