(Kindl, RdW 2007/327, S. 306)
Die Lieferung von Luftfahrzeugen, die durch staatliche Einrichtungen verwendet werden, ist seit 1. 1. 2007 von der Umsatzsteuer befreit. Betroffen von dieser Regelung ist vor allem der Ankauf der Eurofighter durch das österr Bundesheer. Die Autorin geht der Frage nach, ob die Befreiung in der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie Deckung findet und äußert auch verfassungsrechtliche Bedenken.