(Krumenacker, ÖStZ 2007/484, S. 244)
Oberleitner (ÖStZ 2007/208, 107) ist der Ansicht, der EuGH habe keinen Zirkelschluss gezogen, sondern im Gegenteil den der Richtlinie potenziell innewohnenden Zirkelbezug aufgelöst. Diese Auffassung ist nach Ansicht von Krumenacker unzutreffend.