(Kotschnigg, SWK 14/15/2007, S 497)
Kotschnigg diskutiert die Möglichkeit, die beantragte und die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens in der Weise zusammenzuführen, dass § 303 Abs 1 BAO entfällt und der Einzelne bei jener nach Abs 4 einen Rechtsanspruch auf Entscheidung erhält.