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Ermessensabhängige Wiederaufnahme nach § 303 Abs. 4 BAO auch auf Antrag der Partei - ein Diskussionsbeitrag

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2007/646ÖStZ 2007, 331 Heft 14 v. 2.7.2007

(Kotschnigg, SWK 14/15/2007, S 497)

Kotschnigg diskutiert die Möglichkeit, die beantragte und die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens in der Weise zusammenzuführen, dass § 303 Abs 1 BAO entfällt und der Einzelne bei jener nach Abs 4 einen Rechtsanspruch auf Entscheidung erhält.

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