Der VfGH beginnt in der Juni-Session seine Beratungen über das Gesetzesprüfungsverfahren zur Schenkungssteuer (zum Einleitungsbeschluss siehe ÖStZ 2007/316). Anlass für dieses Verfahren war eine Beschwerde gegen die Vorschreibung der Schenkungssteuer für ein Grundstück mit Sporthotel. Wie im Verfahren zur Erbschaftssteuer sind bei den Beratungen die Bedenken entstanden, dass es nicht sachgerecht ist, bei der Besteuerung auf Einheitswerte abzustellen, die vor Jahrzehnten festgesetzt wurden. Die Vervielfachung von historischen Einheitswerten sei nicht geeignet, die Wertentwicklung von Grundstücken angemessen zu berücksichtigten.