(Ungericht, ÖStZ 2007/404, S. 291)
Dargestellt wird der zugrunde liegende Sachverhalt sowie die rechtliche Würdigung des bundesweiten Fachbereiches.
(Ungericht, ÖStZ 2007/404, S. 291)
Dargestellt wird der zugrunde liegende Sachverhalt sowie die rechtliche Würdigung des bundesweiten Fachbereiches.