(Hofmann, SWK 12/2007, S 433)
Mit den Änderungen der BAO durch das BetrugsbekämpfungsG 2006, der dazu ergangenen Barbewegungsverordnung sowie dem diese VO erläuternden Durchführungserlass kommt es auf dem Gebiet der Losungsaufzeichnungen zu weitreichenden Änderungen, welche in der Praxis erhebliche Probleme und Fragen aufwerfen. Einige davon werden im Beitrag behandelt und einer Lösung zugeführt.