(Kotschnigg, SWK 10/2007, S 385)
Der Autor befasst sich mit den verfahrensrechtlichen Aspekten des VwGH-Erkenntnises vom 21. 9. 2006, 2006/15/0236. Er gibt die diesbezügliche Kernaussage des VwGH wieder, beleuchtet den normativen Gehalt des § 201 BAO und kommentiert das unterschiedliche Verständnis von UFS und VwGH zu § 201 BAO. Ideal wäre eine Klarstellung durch das Gesetz selbst.