(Petschnigg, SWK 7/2007, S 296)
Mit dem 2. EStR-Wartungserlass 2006 erfolgte eine Präzisierung des Gebäudebegriffs in den EStR. Ua werden ab 2007 Gebäude in Massivbauweise in den EStR näher definiert; treffen die dort angeführten Kriterien nicht zu, liegt ein Gebäude in Leichtbauweise vor und es können 4 % AfA auch ohne Vorlage eines Gutachtens angesetzt werden.