(Schuh, RdW 2007/196, S. 181)
Der Autor hinterfragt, ob die im 2. EStR-Wartungserlass 2006 allgemein getroffene Aussage, dass Geldleistungen oder geldwerte Vorteile, die anlässlich der Eröffnung eines (Haben-)Kontos oder aus besonderen Anlässen gewährt werden, Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen, zutrifft, oder ob eine differenziertere Auslegung erforderlich ist.