Nach verlängerter Begutachtung passierte am 25. 4. 2007 nun der Gesetzesvorschlag zur Änderung des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) den Ministerrat und wurde dem Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung zugewiesen.
Nach verlängerter Begutachtung passierte am 25. 4. 2007 nun der Gesetzesvorschlag zur Änderung des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) den Ministerrat und wurde dem Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung zugewiesen.