Im BBG 2007, welches demnächst im Parlament beschlossen und bis spätestens ca Mitte Mai im BGBl veröffentlicht werden wird, ist eine Änderung bei der körperschaftsteuerlichen Behandlung von Forderungsnachlässen durch Gesellschafter von Kapitalgesellschaften geplant (Änderung des § 8 Abs 1 KStG).