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Umsetzung von Verständigungsverfahren nach Ablauf der Verjährungsfrist

Internationales SteuerrechtErlassrundschauÖStZ 2006/356ÖStZ 2006, 176 Heft 8 v. 18.4.2006

Erlass BMF, GZ BMF-010221/0019-IV/4/2006 vom 13. 1. 2006

Innerstaatliche Verjährungsfristen behindern nicht die Umsetzung von Verständigungsverfahren.

Mit Deutschland ist durch Notenwechsel vom 26. März 2004, 04 1482/94-IV/4/03 und vom 20. Oktober 2004, IV B 5 - S 1301 AUT - 5/04 , übereinstimmend festgestellt worden, dass der Änderung des Artikels 25 Abs 2 im OECD-Musterabkommen 1977, wonach Ergebnisse von Verständigungsverfahren ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts umzusetzen sind, lediglich klarstellende Bedeutung zukommt. Innerstaatliche Verjährungsfristen stehen daher der Umsetzung von Verständigungsergebnissen über Besteuerungsfälle, auf die noch das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen vom 4. Oktober 1954 anzuwenden ist, nicht entgegen.

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