Ab Wirksamkeitsbeginn (1. 1. 2003) des neuen DBA-Deutschland, BGBl III 2002/182, ist die Aussage in Abs 4 Z 2 des „Orchestererlasses“ (AÖFV 1995/112 idF 2000/54) überholt. Nach dieser Erlassbestimmung musste keine Abzugsbesteuerung von Gagen vorgenommen werden, die an deutsche Orchester gezahlt wurden.