Die EStR 2000 (Rz 6611) sehen die Besteuerung von Stillhalterprämien auch dann vor, wenn die Abwicklung des Options- geschäftes außerhalb der Spekulationsfrist erfolgt. Die Stillhalterprämien führen dann zu Einkünften iSd § 29 Z 3 EStG. Damit widersprächen die EStR 2000 der Gesetzessystematik, wonach Optionsgeschäfte außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei zu belassen seien.