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DBA-Georgien kundgemacht

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2006/258cÖStZ 2006, 129 Heft 7 v. 3.4.2006

Das am 1. 3. 2006 in Kraft getretene DBA mit Georgien ist am 21. 3. 2006 in BGBl III 2006/60 kundgemacht worden. Es wird gem seinem Artikel 28 erstmals auf das Steuerjahr 2007 Anwendung finden. Hins näherer Einzelheiten zum DBA vgl Jirousek, DBA Österreich-Georgien, ÖStZ 2005/898, S 413. (hj)

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