Laut den Ausführungen in Rz 838 ff LStR 2002 idF des Entwurfes des 1. Wartungserlasses 2006, der sich derzeit in Begutachtung befindet, gehören die Kosten zur Beseitigung des Vermögensschadens aus einer Schneekatastrophe zu den als außergewöhnliche Belastung (ohne Selbstbehalt) absetzbaren Katastrophenschäden iSd § 34 Abs 6 EStG.