Im Erk vom 19.01.2005, 2000/13/0176, hat der VwGH zu den Anwendungsvoraussetzungen der internationalen Schachtelbefreiung Stellung genommen. Er beurteilte das vorliegende Veranlagungsmodell als missbräuchlich iSd § 22 BAO. Im zweiten Teil des Erk wirft der VwGH auch die Frage der Vergleichbarkeit von im Ausland nicht besteuerten Gesellschaften mit inländischen Kapitalgesellschaften auf. Dieser Aspekt wird im Artikel diskutiert.