Statt der Kulturpflanzenförderung und einiger Prämien wird ab 1. 1. 2005 dem Landwirt die so genannte einheitliche Betriebsprämie gewährt. Die Bemessung dieser Prämie orientiert sich an den dem Landwirt zustehenden Zahlungsansprüchen, die für jeden Landwirt aus dem Referenzzeitraum 2000-2002 ermittelt werden. Der Beitrag beschäftigt sich mit diesen Zahlungsansprüchen aus steuerlicher Sicht.