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Strafbarkeit juristischer Personen ab 1. 1. 2006! (W. Brandstetter, ecolex 1/2006, S 4)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2006/196ÖStZ 2006, 97 Heft 5 v. 1.3.2006

Die neue Verbandsverantwortlichkeit normiert eine generelle, für alle Delikte geltende strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen für Handlungen ihrer Mitarbeiter. Diese Haftung gilt zusätzlich zur Strafbarkeit der natürlichen Personen.

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