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Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 Abs 2 Z 5 BAO) (Ritz, SWK 3/2006, S 83)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2006/195ÖStZ 2006, 97 Heft 5 v. 1.3.2006

Das AbgÄG 2005 hat die Möglichkeiten, Selbstberechnungsabgaben mit Bescheid festzusetzen, erweitert. Der Beitrag befasst sich mit den sinngemäßen Anwendungen des § 293b und des § 295a BAO, der Verjährung und dem Inkrafttreten des § 201 Abs 2 Z 5 BAO.

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