Das AbgÄG 2005 hat die Möglichkeiten, Selbstberechnungsabgaben mit Bescheid festzusetzen, erweitert. Der Beitrag befasst sich mit den sinngemäßen Anwendungen des § 293b und des § 295a BAO, der Verjährung und dem Inkrafttreten des § 201 Abs 2 Z 5 BAO.