Im Rahmen der „laufenden Wartung“ werden insbesondere die Änderungen des KStG 1988 aus dem Abgabenänderungsgesetz 2004 und aus der Einführung der betrieblichen Kollektivversicherung berücksichtigt.
Im Rahmen der „laufenden Wartung“ werden insbesondere die Änderungen des KStG 1988 aus dem Abgabenänderungsgesetz 2004 und aus der Einführung der betrieblichen Kollektivversicherung berücksichtigt.