Die Erläuterungen zu den Körperschaftsteuererklärungen K1, K2 und K3 für das Jahr 2005 weisen bedauerlicherweise einige Fehler auf. Da der Erklärungsversand hinsichtlich der genannten Erklärungen schon erfolgt ist, können die mit den Erklärungen versandten fehlerhaften Erläuterungen nicht mehr ausgetauscht werden.