Mit Staatsangehörigendiskriminierungsverboten wird versucht, die steuerliche Schlechterstellung von Nichtstaatsangehörigen zu vermeiden. Die Option zur unbeschränkten Steuerpflicht in § 1 Abs 4 EStG steht nur EU- bzw EWR-Bürgern offen und erscheint daher bedenklich aus der Sicht dieser Verbote.
1. Einleitung