Mit Erk 24.10.2005, 2002/13/0068, vertritt der VwGH die Auffassung, dass eine steuerbegünstigte Auslandsmontage auch dann vorliegt, wenn ein Dritter „Errichter“ der ausländischen Anlage ist, und verwirft damit generell die einschränkende Auslegung der Finanzverwaltung.