Im Erkenntnis vom 18.10.2005, 2005/14/0046, ist der VwGH der Ansicht, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes vom Drittland nach Österreich wohl vielfach unzumutbar ist. Familienheimfahrten führen dann zu Werbungskosten.
Im Erkenntnis vom 18.10.2005, 2005/14/0046, ist der VwGH der Ansicht, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes vom Drittland nach Österreich wohl vielfach unzumutbar ist. Familienheimfahrten führen dann zu Werbungskosten.