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Tarifreform 2005: Wurden die gesetzten Ziele erreicht? (Pülzl, SWK 36/2005, S 974)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2006/139ÖStZ 2006, 79 Heft 4 v. 15.2.2006

Die Erläuternden Bemerkungen zu § 33 Abs 1 EStG begründen die „Neugestaltung“ des Einkommensteuertarifs durch das Steuerreformgesetz 2005 mit den Schlagworten „Vereinfachung“ und „Nachvollziehbarkeit“. Die Umsetzung dieser Ziele wurde in der Praxis getestet.

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