Die Erläuternden Bemerkungen zu § 33 Abs 1 EStG begründen die „Neugestaltung“ des Einkommensteuertarifs durch das Steuerreformgesetz 2005 mit den Schlagworten „Vereinfachung“ und „Nachvollziehbarkeit“. Die Umsetzung dieser Ziele wurde in der Praxis getestet.