In zwei Erkenntnissen qualifizierte der VwGH die Einschaltung von Finanzgesellschaften im irischen „Zentrum für Internationale Finanzdienstleistungen zur risikoarmen Veranlagung“ in Österreich als Missbrauch iSd § 22 BAO. Der Autor geht den gemeinschaftsrechtlichen Ausführungen im Dublin Docks II-Erkenntnis auf den Grund.