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AbgÄG 2005: § 16 UmgrStG wesentlich geändert (Mayr, RdW 2005/856, S 779)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2006/133ÖStZ 2006, 78 Heft 4 v. 15.2.2006

Mit dem AbgÄG 2005 sollen insb im Bereich der Umgründungen unerwünschte Gestaltungen eingeschränkt werden. Im Beitrag werden die Änderungen bei der Exporteinbringung, der unbaren Entnahme und der „Verschiebetechnik“ dargestellt.

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