Mit dem AbgÄG 2005 sollen insb im Bereich der Umgründungen unerwünschte Gestaltungen eingeschränkt werden. Im Beitrag werden die Änderungen bei der Exporteinbringung, der unbaren Entnahme und der „Verschiebetechnik“ dargestellt.
Mit dem AbgÄG 2005 sollen insb im Bereich der Umgründungen unerwünschte Gestaltungen eingeschränkt werden. Im Beitrag werden die Änderungen bei der Exporteinbringung, der unbaren Entnahme und der „Verschiebetechnik“ dargestellt.